Wann beginnt und wann endet eine Versicherung?
Oder wie kann ich eine Versicherung eigentlich kündigen?
Wie in den letzten Tagen bereits begonnen, so bringen wir Ihnen auch heute die wichtigsten Regelungen und Gesetze des VVG, des Versicherungs-Vertragsgesetzes, nahe. Viel zu wenig Versicherte wussten in den letzten Jahren und Jahrzehnten, welche Rechte sie eigentlich haben. Es kam von Seiten der Versicherung – und dabei war es egal, um welche Versicherung es sich handelte – oft nur ein Pflichtenkatalog mit der Höhe der Beiträge und vielen großen Versprechen, die vielfach nicht eingehalten werden konnten. Diesem hat der Gesetzgeber, die Bundesrepublik Deutschland, nun einen Riegel vorgeschoben mit der Änderung des VVG. Da viele Versicherte gar nicht wissen, wo sie diese Rechte finden können, wollen wir den Wünschen vieler nachkommen und Sie deshalb an dieser Stelle informieren.
§ 10 Beginn und Ende der Versicherung
Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.
§ 11 Verlängerung, Kündigung
- Wird bei einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Versicherungsverhältnis im Voraus eine Verlängerung für den Fall vereinbart, dass das Versicherungsverhältnis nicht vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, ist die Verlängerung unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt.
- Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Auf das Kündigungsrecht können sie einvernehmlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
- Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
- Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
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