Warum die Tilgungsverrechnung bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden muss
Heutzutage sind sich so gut wie alle angehenden Darlehensnehmer der Tatsache bewusst, dass es sich bei der Baufinanzierung lohnt, Finanzierungsangebote von mehreren Banken einzuholen und diese miteinander zu vergleichen. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzustellen, dass die meisten Interessenten primär auf den Zinssatz achten: Je niedriger der Zinssatz ist, desto attraktiver ist das Angebot. Im Großen und Ganzen ist an dieser Vorgehensweise auch nichts Verwerfliches zu finden, dennoch gibt es einige Faktoren, die beim Darlehensvergleich ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Bei einem dieser Faktoren handelt es sich um die so genannte Tilgungsverrechnung. Sie gibt an, zu welchem Zeitpunkt eine geleistete Tilgung verrechnet, also vom bisherigen Restschuldbetrag abgezogen wird und somit auch zu einer Verringerung der Zinslast beiträgt. Ein Großteil der Darlehensnehmer nimmt an, dass sich geleistete Tilgungen umgehend auf den Restschuldbetrag auswirken. In der Praxis sieht es jedoch ganz anders aus: Bei etlichen Banken werden geleistete Tilgung erst wesentlich später verrechnet, teilweise erst am Jahresende.
Eine späte Tilgungsverrechnung ist für den Darlehensnehmer eindeutig von Nachtteil, schließlich nützt es im wenig, wenn er Tilgungen leistet, diese jedoch erst viel später berücksichtigt werden und somit ein verzögerter Abtrag der Restschuld stattfindet. Daher sollte man diesem Punkt eine große Aufmerksamkeit schenken. Üblicherweise ist im Darlehensvertrag festgehalten, wie es um die Verrechnung der Restschuld bestellt ist. Sofern man hierüber keine Informationen vorfindet, gilt es sich an die Bank bzw. an den zuständigen Finanzierungsberater zu wenden und diesen zu fragen.
Zumindest bei der Endauswahl bzw. bei der Festlegung auf ein bestimmtes Darlehensangebot sollte man auf diese Weise verfahren und den Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung berücksichtigen, da dieser Faktor einfach nicht unterschätzt werden darf – unter Umständen kann es vorkommen, dass ein Darlehen mit geringfügig höherem Zinssatz aufgrund einer schnelleren Verrechnung der Tilgungsbeträge, sogar günstiger ist.
