Was bringt der Wohnriester?
In Kürze ist es soweit: Beiträge zur staatlich geförderten Riester-Rente können zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums genutzt werden – inklusive aller staatlicher Zulagen. Die Eigenheimrente, umgangssprachlich oft als „Wohn-Riester“ bezeichnet, soll es insbesondere Familien erleichtern, die Finanzierungslasten, die mit dem Einzug in die eigenen vier Wände verbunden sind, zu bewältigen. Während einige Experten in der Gesetzesänderung die Wiedereinführung der vor einigen Jahren abgeschafften Eigenheimzulage durch die politische Hintertür sehen, betrachten andere das Konzept als nur geringfügige Unterstützung durch die öffentliche Hand.
Die Riester-Rente bzw. die damit verbundene Zulage wird jedem Sparer gewährt, der vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zertifizierten Vertrag einzahlt – maximal 2100 Euro je Kalenderjahr abzüglich der Zulagen. Die Einzahlungen können dabei in voller Höhe im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Die Zuschüsse des Fiskus belaufen sich auf eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro je Vertragsjahr sowie eine Kinderzulage über 185 Euro je Kind und Jahr. Damit ist die Riester-Rente insbesondere für Familien interessant – diese können im Laufe der Finanzierung durchaus mit Unterstützung im fünfstelligen Eurobereich rechnen, insbesondere wenn der Nachwuchs bei Baubeginn sehr jung ist.
Werden Einzahlungen und Zuschüsse zur Tilgung einer Hypothek herangezogen und nicht bis zum Eintritt in den Ruhestand wieder in den Vertrag zurückgeführt, droht Ungemach: Die Riester-Verträge werden fiktiv weitergeführt und dabei mit zwei Prozent verzinst. Durch die nachgelagerte Besteuerung kann für Vertragsinhaber dadurch eine Schuld gegenüber dem Finanzamt entstehen – ein Umstand, der unbedingt in den Planungen berücksichtigt werden sollte.
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