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Dienstag, Juni 08, 2010

Was der Bauherr so braucht… Baurisiken (II)

Es brennt, es brennt, die Feuerwehr rennt…lautet ein Ur-Alt-Kindervers, der so ganz und gar nicht heiter klingt. Un-heiter, dafür aber wichtig und beruhigend, kann für den Bauherren tatsächlich eine Feuer-Rohbauversicherung werden.

Diese Sachversicherung sollte bereits zu Baubeginn abgeschlossen sein, womit dann der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert wäre. Zum beitragsfreien Bonus kann die Feuer-Rohbauversicherung für einen bestimmten Zeitraum werden, wenn man zuvor und für die Zeit nach dem Einzug eine Wohngebäudeversicherung abschließt. Diese gilt dann ab dem Termin der Bezugsfertigkeit.

Was es alles gibt…

Wenn Schäden eintreten, an die schon länger keiner mehr hat denken wollen, wie zum Beispiel an das Hochwasser, das von Polen gen Brandenburg klettert, dann kann eine “Bauleistungsversicherung”, auch “Bauwesenversicherung”, den Schaden aus einer vollgelaufenen Baugrube decken. Damit können Bauleistungen, Baustoffe, Bauteile, die für den Bau benötigt werden, aber auch Hilfsbaute und Bauhilfsstoffe versichert werden. Die Deckung lässt sich erweitern um Schäden durch Diebstahl, auf Transportwegen, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertig gestellten Teilen von Bauwerken oder durch Feuer.

Gleich zu Beginn der üblichen Laufzeit von zwei Jahren ist für den Beitrag die Bausumme zu bestimmen. Ändert sich diese im Verlauf, muss die gesteigerte Risiko-Summe der Versicherungsgesellschaft sofort gemeldet werden. Die Leistungspflicht des Versicherers endet mit der Bezugsfertigkeit, der behördlichen Abnahme oder sechs Werktage seit der Nutzung. Der Versicherungsnehmer hat die Fertigstellung anzuzeigen, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Als Tipp gilt, die Baufirma und Handwerker am Beitrag zu beteiligen, da die Versicherung auch leistet, wenn der Schaden zum Nachteil der Baufirma entsteht.

Vor Unfallfolgen schützen!

Private Bauvorhaben werden oft durch den körperlichen Einsatz von Freunden, Bekannten und Verwandten unterstützt. Doch auch wenn diese ohne Entgelt arbeiten, müssen sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet und versichert werden. Wer verunfallt, ohne dass er gemeldet war, wird zwar trotzdem versorgt, doch der Bauherr müsste mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro rechnen.
Der Beitrag für die UV richtet sich nach den erwarteten Arbeitsstunden der Helfer. Bis zu 40 Arbeitsstunden ist die Tätigkeit beitragsfrei, ansonsten fallen 1,72/ 1,45 Euro pro Arbeitsstunde für Bauvorhaben im Westen/im Osten an. Die Eheleute, die sich ihrer Immobilie auch mit Eigenleistung widmen, sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Ohne private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sollten sie sich aber freiwillig über die Bau-Berufsgenossenschaft versichern.

Insolvenz - und dann?

Oft genug schon musste Bauherren erfahren, dass “ihrem” Bauunternehmer die “Luft ausgeht” es zur Firmen-Insolvenz kommt. In solch einem Fall die Bauaufträge an andere Firmen zu vergeben, kostet Zeit, Nerven und weitere Mittel. Hier kann eine Baufertigstellungs-Versicherung Schäden decken, wenn es zu Mehrkosten bei allerdings marktübliche Preise kommt. Legt eine Baufirma eine solche Police vor, darf der Partner als solide gelten. Wer nämlich eine solche Versicherung will, der muss seine Bonität prüfen lassen. Fehlt eine solche Versicherung, ist eine Fertigstellungs-Bürgschaft der Bank für das Unternehmen eine noch bessere Sache.

Was tun bei versteckten Mängeln?

Ist das Wohneigentum endlich fertig, sind später entdeckte Mängel nicht auszuschließen. Auch Jahre nach dem Einzug stellen Eigentümer Mängel fest, die entweder noch in der Gewährleistung fünf Jahre liegen oder aber ungedeckt sind - kann doch auch wieder eine Insolvenz aufgetreten sein. Dagegen oder besser dafür gibt es die Baugewährleistungs-Versicherung, die der Inhaber jedoch vor Beginn des Projekts abgeschlossen haben muss.

Posted by wob. on 06/08 at 07:00 AM
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