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Mittwoch, März 05, 2008

Waschmaschinen ohne Aufsicht. Ein Problem für den Versicherungsschutz?

Schnell kann die Wohnung beim Versagen einer Spül- oder Waschmaschine unter Wasser stehen. Ein Ereignis, das sich niemand wünscht. Noch unglücklicher wird dieser Zustand, wenn die Hausratversicherung es ablehnt den entstandenen Schaden zu regulieren. So denn geschehen, bei einer Dame die nach Einschalten der Spülmaschine ins Bett ging und demzufolge das Gerät unbeaufsichtigt ließ. Die Versicherung hielt das Verhalten ihrer Kundin für “grob fahrlässig“ und weigerte sich, den entstandenen Schaden zu regulieren.

Als lebensfremd dagegen beurteilte das Kölner Landgericht das Verhalten der Versicherungsgesellschaft und entschied im Sinn der Geschädigten (AG Köln, Az.: 144 C 41/06).

Laut Gericht sei es ohne hinzutreten besonderer Umstände, wie etwa Alter des Schlauchs oder der Maschine oder besondere Fehleranfälligkeit der Maschine, nicht grob fahrlässig, eine Wasch- oder Spülmaschine anzustellen und sich dann innerhalb derselben Wohneinheit schlafen zu legen, ohne den Abschluss des Waschvorgangs abzuwarten.

Da die Spülmaschine in einem guten Zustand war, konnte der Geschädigten keine leistungsbefreiende Verfehlung nachgewiesen werden und der Versicherer musste für den entstandenen Schaden aufkommen.

Posted by Sabine on 03/05 at 04:25 PM
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