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Mittwoch, April 02, 2008

Weiterverkauf von Immobiliendarlehen – auch in der Politik ein Thema

Leider bin ich erst heute auf eine Pressemittelung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung gestoßen, die bereits vor ein paar Wochen veröffentlicht wurde und auf den Verkauf von Immobiliendarlehen eingeht. Weil die Pressemitteilung so interessant ist, möchte ich die wichtigsten Punkte an dieser Stelle nochmals aufgreifen.

Zunächst einmal geht aus der Mitteilung sehr deutlich hervor, dass das Thema Darlehensverkauf von der Politik sehr ernst genommen und die Vorgehensweise der Banken, notleidende Darlehen weiterzuverkaufen, sehr kritisch betrachtet wird. Aus diesem Grund kam es Ende Januar zu einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Das Bundesjustizministerium erbrachte den Vorschlag, Kreditinstitute dazu verpflichten, auch Darlehensverträge anzubieten, die den Darlehensnehmern garantieren, dass ihre Darlehen nicht verkauft bzw. weitergereicht werden können.

Dieser Vorschlag stieß auf Gehör und wurde von vielen Seiten positiv aufgenommen. Unter anderem wurde der Vorschlag auch von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßt, der eindeutig dafür aussprach, Immobilieneigentümer bzw. die Darlehensnehmer besser zu schützen. In seiner Rede vor dem Ausschuss wies er vor allem auf die Bedeutung der Immobilie hin. Laut seiner Aussage werden Immobilien gerade in Deutschland als Wertanlage und Altersvorsorge betrachtet – und das solle auch zukünftig so sein.

Allerdings macht er auch darauf aufmerksam, dass eine praktische Lösung zur Durchsetzung von Schuldnerrechten gefunden werden muss. Einerseits müssen die Banken immer noch dazu befähigt sein, Vollstreckungen einzuleiten, andererseits gilt es die Verbraucher zu schützen, indem Vollstreckungen nicht mehr grundlos durchgeführt werden können. Aus diesem Grund schlug Tiefensee vor, dass eine Unterwerfungsklausel (die zu einer schnellen Zwangsvollstreckung führen kann) bei einem Weiterverkauf des Darlehens ihre Bedeutung / Gültigkeit verliert.

Für die Darlehensnehmer sind dies gute Nachrichten, wobei natürlich offen bleibt, wann und in welcher Form entsprechende Gesetzesänderungen durchgeführt werden und für wen diese dann gelten.

Posted by Jochen on 04/02 at 12:38 PM
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