Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Mittwoch, Mai 26, 2010

Welche Versicherung zahlt bei Tornadoschäden?

Tornados sind in der Bundesrepublik zwar die absolute Ausnahme - wenn sie aber auftreten, wie vorgestern im Norden Sachsens, hinterlassen sie eine Spur der Verwüstung. Stellt sich die Frage, welche Versicherungen kommen für die Schäden an Häusern, Fahrzeugen und gegebenenfalls auch in den Wohnungen auf? Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt hierzu Tipps und steht Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.

„Wer eine verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, braucht sich keine Sorgen zu machen“, beruhigt Versicherungsexpertin Andrea Heyer. Diese Police umfasse neben Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Hagel auch solche, die ein Sturm verursacht hat. Entscheidend ist die Windgeschwindigkeit. Sie muss 62 Kilometer pro Stunde erreichen, ehe die Assekuranzen auf den Plan gerufen werden. Das ist bei einem Tornado der Fall, denn schon kleine Windhosen erreichen 60 bis 120 Kilometer pro Stunde. In dem Fall greift nicht nur die Wohngebäudeversicherung, sondern auch die Hausrat- und die Kfz-Versicherung. Denn bei einem Tornado bleibt es in der Regel nicht dabei, dass sich ein paar Dachziegel lösen. In Sachsen wurden gleich ganze Dächer vom Tornado abgedeckt. In der Folge regnete und hagelte es in die Häuser. Laut Andrea Heyer gehören Regenschäden zwar nicht primär zum Versicherungsschutz, zählen aber als Folgeschäden und werden damit auch von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Für alle, denen der Tornado mehr als nur einen Schrecken eingejagt hat, heißt es jetzt Handeln. Die Verbraucherzentrale rät, die Schäden zu dokumentieren, mit Fotos oder Videos. Hilfreich sei es, wenn die Nachbarn dabei helfen, ein Schadenprotokoll aufzusetzen. Denn die zuständigen Versicherungen müssen so schnell wie möglich informiert werden, damit der Schadensfall zügig bearbeitet werden kann. Die Experten gehen davon aus, dass es zwei bis drei Wochen dauert, ehe über die Leistung entschieden werde. Sollte es länger dauern, haben Versicherungskunden zumindest Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Damit in der Zwischenzeit nicht noch weitere Schäden zu beklagen sind, sollten sofort Reparaturen am Dach erfolgen – zumindest notdürftig –, um der Schadenminderungspflicht gerecht zu werden.

Posted by Andre on 05/26 at 01:21 PM
GebäudeversicherungHausratversicherungKFZ-Versicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?