Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Donnerstag, Mai 29, 2008

Weltweit geschützt: Unfallversicherung rund um die Uhr!

Runter von der Haushaltsleiter, aber nicht ganz freiwillig! Sturz mit dem Mountain-Bike wegen eines Eichhörnchens… oder Verletzungen mit der Gartenschere!? - In jedem Fall ein kleiner Unfall mit gelegentlich unangenehmen Folgen für das ‘Opfer’.

Ein Unfall ist eingetreten, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Sowas passiert schnell, überraschend und ungewollt. Klar! Im Beruf oder beim Freizeitvergnügen kann das jeden treffen. Wer vorsorgen will, kann dies über eine private Unfallversicherung bewirken. Diese reguliert - je nach Vereinbarungen - die Folgen einer vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkung genauso wie die Folgen von Invalidität, den Todesfall oder einen Krankenhausaufenthalt.

Plötzliche Einwirkung

Wurde man zum ‘Opfer’, sollten erhebliche finanzielle Folgen möglichst fern bleiben. Wenn nicht, kann eine gute Unfallversicherung weiter helfen. Was durch die Sprache der Versicherungsjuristen als eine plötzliche Einwirkung von außen auf den Körper gilt und den Status des Betroffenen auch noch schädigt, kann in der Folge für den Alltag und die gewohnte Mobilität enorm einschränken. Entstehen doch recht häufig hohe Kosten wie durch Umbauten für eine behindertengerechte Wohnung oder für andere Hilfsmittel.

Wer es nicht weiß, wird überrascht sein: auch Verrenkungen, Zerrungen wie auch Zerreißungen an Gliedmaßen werden zu den klassischen Unfällen gerechnet. Aus medizinischer Sicht zählen auch Wundinfektionen dazu, wenn diese durch die Unfallverletzung verursacht wurden. Gelten die Folgen auch objektiv als besonders ernst, kann der Geschädigte je nach vereinbarter Leistung auch eine monatliche Rente oder Einmal-Zahlung wegen einer erlittenen Invalidität erhalten.

Unfall in der Rente

Ist die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt, dann wird meist eine einmalige Kapitalauszahlung fällig. Ist der Ver-Unfallte (hier der Unfallverletzte)  bereits im Rentenalter, dann kann auch eine lebenslange Unfallrente ausbezahlt werden. Deren Höhe richtet sich dann nach der Versicherungssumme und dem jeweiligen Invaliditätsgrad. Verstirbt ein Unfallopfer in der Folge des Unfallgeschehens innerhalb von zwölf Monaten, wird die vereinbarte Todesfall-Summe ausgezahlt. Versicherungswillige sollten rein rechnerisch bedenken: wer während der Berufsausübung durch die Berufsgenossenschaft auch auf dem Weg zum Arbeitseinsatz geschützt ist, hat im weiteren Wochengeschehen viele, viele Stunden des weiteren “Freizeitgeschehens”, in denen das Risiko allein bei ihm liegt. Auch auf der Haushaltsleiter. 

Posted by wob. on 05/29 at 01:44 PM
Unfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?