Wenn aus dem Karnevalsspaß bitterer Ernst wird
Karneval soll Spaß machen. Doch wie so oft haben die sonnigen Seiten des Lebens auch ihre Schatten. Spätestens, wenn man die fröhliche Feier mit Blessuren verlässt oder während des Rosenmontagsumzugs verletzt wird, hat das Lachen ein Ende. Einiges kann man durchaus selbst beeinflussen, vieles hat allerdings eher mit Pech zu tun. Gerade dann kann es sich als kompliziert erweisen, die Versicherung zu finden, die zuständig ist.
Dass etwas während der tollen Tage passieren kann, lässt sich nicht vermeiden. Das ist meist so, wenn viele Menschen aufeinander treffen, feiern wollen und Alkohol im Spiel ist. Nimmt man während einer solchen Fete Schaden, möglicherweise einen bleibenden, und weist die private Unfallversicherung nach, dass es ohne Einfluss von Bier, Wein und Korn glimpflich ausgegangen wäre, gibt es kein Geld. Hier muss jeder selbst sehen, dass er seine Grenze nicht überschreitet und rechtzeitig die Notbremse zieht.
Ist der Schaden allerdings auf andere Ursachen zurückzuführen, wenn etwa Bonbons geworfen werden und die Sache im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge geht, sieht es anders aus. Bei Veranstaltungen in Sälen oder Kneipen gilt der Veranstalter als erster Ansprechpartner. Weiß man jedoch von vorneherein, dass Kamelle, Pralinenschachteln und Chipstüten fliegen – wie fast überall an Rosenmontag –, ist man aus Sicht der Gerichte damit einverstanden, geringe Verletzungen einzustecken. Selbst bei einem abgebrochenen Zahn oder der kaputten Brille kann die Versicherung abwinken.
Die Karnevalsvereine selbst sorgen schon seit Jahren für den nötigen Versicherungsschutz. Das gilt auch für Reiter oder jene, die am Steuer der voluminösen und teils wackeligen Gefährte sitzen. Bei den meisten ist zudem noch eine private Haftpflichtversicherung im Hintergrund. Kommt es zu einem Unfall, dauert es allerdings, bis die Versicherungen sich untereinander einig sind. Ein wenig schneller geht es, wenn Zeugenaussagen vorhanden sind.
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