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Montag, Mai 19, 2008

Wenn Bausparkassen ihre Verträge kündigen

Wer einen Bausparvertrag abschließen möchte, kann aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen wählen. Neben den äußerst beliebten Niedrigzinstarifen bieten die Bausparkassen auch Tarife an, die sich in erster Linie durch eine hohe Verzinsung des gesparten Kapitals auszeichnen. Diese Tarife sind vor allem für Bausparer interessant, die sich noch nicht sicher sind, ob sie das Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch nehmen möchten.

In der vergangenen Woche berichtete die FAZ über Bausparkassen, die zunehmend häufiger dazu übergehen, entsprechende Verträge zu kündigen. Konkret geht es um Bausparverträge des BHW, die eine Verzinsung von rund fünf Prozent bieten. Aufgrund dieser hohen Zinssätze können die Bausparer eine vergleichsweise hohe Rendite erzielen. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass sie nicht daran interessiert sind, das Bauspardarlehen abzurufen. Stattdessen bleibt das Kapital unangetastet, um weiterhin die hohen Zinsen zu erhalten. Allerdings wurde vom BHW die Entscheidung getroffen, die entsprechenden Verträge zu kündigen und das Bausparguthaben auszuzahlen.

Die betroffenen Bausparer waren logischerweise empört und haben sich an die zuständige Ombudsfrau gerichtet. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Schlichtungsstelle, die zwischen beiden Parteien vermittelt und zu einer einvernehmlichen Lösung führen soll. Auf diese Weise können teure Gerichtsprozesse umgangen werden. Doch zum Erstaunen zahlreicher Experten, hat die Ombudsfrau zu Gunsten der Bausparkasse entschieden bzw. vertritt sie die Meinung der Bausparkassen, entsprechende Verträge kündigen zu dürfen.

Für die Bausparer bedeutet dies, nun doch vor Gericht ziehen zu müssen. Laut Ansicht mehrerer Rechts- und Finanzexperten stehen die Chancen der Verbraucher, Recht zu erhalten, vergleichsweise gut. Konkrete Informationen, ob die Bausparer Klage erheben werden, liegen derzeit allerdings noch nicht vor.

Posted by Jochen on 05/19 at 12:22 PM
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