Wenn das Fax bei der Versicherung Faxen macht
Es gibt Technik, die begeistert, und Technik, die man am liebsten aus dem Fenster werfen würde, weil sie nie so funktioniert wie sie eigentlich sollte. Für einen österreichischen Versicherungsmakler gehörte das Faxgerät kurzzeitig in die zweite Kategorie. Dabei machte nicht sein Gerät Faxen, sondern das auf der anderen Seite, in den Räumen der Generali Versicherung im Burgenland. Wie wahrscheinlich schon hunderte Male zuvor hatte der Makler für einen seiner Kunden die Kfz-Versicherung per Fax gekündigt. Er bekam auch eine Bestätigung mit dem Hinweis „Sendung o.k.“ und ein Jahr später mächtig Ärger mit dem Unternehmer, der plötzlich zwei Policen zahlen musste.
Hätte der Makler sich etwas mehr Zeit genommen und einen Blick auf die Faxbestätigung geworfen, wäre ihm aufgefallen, dass die wichtigsten Daten auf dem Beleg fehlten. Dort stand weder, an wen er das Fax geschickt hatte, noch die Kennung des Absenders. Damit war das Stück Papier als Nachweis nicht einen Cent wert. Der Makler hakte den Geschäftsvorgang ab. Der Kunde freute sich über eine günstigere Versicherung für sein Auto. Aber auch nur bis zu dem Tag, an dem er merkte, dass gleich zwei Kfz-Versicherungen die fälligen Prämien von seinem Konto abbuchten. Ein Jahr lang war der Unternehmer doppelt versichert und musste doppelt zahlen.
Das darauf folgende Gespräch mit dem Makler wird vermutlich etwas lauter gewesen sein, insbesondere nachdem sich die Faxbestätigung als „unbrauchbar“ herausstellte. Das ließ der Versicherungsprofi nicht auf sich sitzen. Er faxte munter drauf los und merkte recht bald, dass mit der Technik in der Burgenländer Geschäftsstelle der Generali etwas nicht stimmen kann. Die entscheidenden Daten fehlten auf jedem Fax-Beleg. Daraufhin schaltete der Makler den Versicherungsverband ein, schließlich nutzen auch seine Kollegen gerne das Fax für ihre Geschäfte. Jetzt läuft alles wieder rund und rechtlich „sauber“. Was lernt man nun aus dieser Geschichte: Genau hingucken oder doch lieber per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
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