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Dienstag, November 06, 2007

Wenn das Frittenfett die Hausratversicherung kostet

Die Vorzüge von heißem Fett kannten schon die Burgherren im Mittelalter. Sie ließen Angreifer, die sich an den Mauern zu schaffen machten, mit siedendem Öl übergießen. Heute blubbert das Fett in Töpfen und Friteusen vor sich hin, um aus labberigen Kartoffelstäbchen knusprige Fritten zu zaubern. Die Gefahr, die von der goldgelben Flüssigkeit ausgeht, sollte man allerdings auch in moderner Zeit nicht unterschätzen. Wer fahrlässig handelt und den Topf unbeaufsichtigt lässt, verliert den Schutz durch die Hausratversicherung.

Mit dem Ziel, sich ein paar Pommes Frites zu gönnen, hatte ein Mann Fett in einem Topf heiß werden lassen, sich aber nicht weiter darum gekümmert. Wenig später stand die Küche in Flammen. Die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, und bekam vom Landgericht Karlsruhe (AZ: 6 O 177/07) jetzt die Bestätigung, richtig gehandelt zu haben. Der Fritten-Freund geht leer aus.

Ein Topf, in dem Fett erhitzt werde, stelle eine enorm hohe Brandgefahr dar, begründeten die Richter ihr Urteil. Der Mann hätte sich nicht vom Herd entfernen dürfen. Ob die Küchentüre nun offen stand und er sich nur wenige Meter entfernt aufhielt, sei nicht von Bedeutung. Das Gericht wertete das Handeln als grobe Fahrlässigkeit. Als Tipp hätten sie ihm noch mit auf den Weg geben können, dass eine Friteuse den gleichen Zweck erfüllt und ein wenig sicherer ist.

Posted by Andre on 11/06 at 03:03 PM
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