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Dienstag, Oktober 30, 2007

Wenn der Frostwächter nicht aufpasst

Winterurlaub ist schön, ob in den Bergen oder im sonnigen Süden. Damit auch bei der Rückkehr noch alles eitel Sonnenschein ist und sich keine Frostkristalle auf dem teuren Porzellan bilden, gilt es, jemanden zu finden, der auf das Haus aufpasst, insbesondere auf die Heizung. Zwar gibt es den so genannten Frostwächter, das kleine Sternchen auf dem Regler. Doch der kann ab einer gewissen Temperatur versagen. Wer sich nur auf das Gerät verlässt, den lässt die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall auf den Kosten sitzen. Es ist der Eigentümer, der sich darum kümmern muss, dass sein Eigentum nicht zum Iglu wird.

Genau das ist einem Ehepaar passiert. Sieben Wochen Mallorca hatten sich die beiden gegönnt, die Heizung auf Frostwächter gestellt und die Tochter kümmerte sich ums Haus. Anscheinend war ihr dabei nicht aufgefallen, dass der Schutzmechanismus, der das Eigentum vorm Auskühlen bewahren soll, seinen Geist bei einer Außentemperatur von dauerhaft minus neun Grad Celsius aufgegeben hatte. Es kam wie es kommen musste. Als das Paar die Haustür öffnete, war es innen genauso kalt wie draußen. Von den Heizkörperelementen waren zehn beschädigt.

Die Meldung an die Wohngebäude-Versicherung wurde ablehnend beschieden. Das Paar habe sich nicht an die Versicherungsbedingungen gehalten. Die sehen vor, dass ein Gebäude gerade im Winter ausreichend beheizt wird. Der Weg vor Gericht endete für die Urlauber in der Sackgasse. Die Richter am Landgericht Bonn bestätigten die Ausführungen der Versicherung. Es hätte zumindest dafür gesorgt werden müssen, dass nach dem Ausfall der Heizung die Wasser führenden Einrichtungen nicht komplett einfrieren. Da reiche es nicht aus, wenn jemand sich zwei oder drei Mal in der Woche nur umsehe, aber nicht auf die Heizung achte.  (Az: 10 O 203/06 – Urteil vom 21. November 2006)

Posted by Andre on 10/30 at 06:18 PM
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