Wenn die Zinsbindung ausläuft
Wer sich als Bauherr während mehrerer Jahre auf eine monatlich stets gleich Zahlung verlassen will, der hat wohl eine wenigstens 5-jährige Zinsbindung abgeschlossen. Wenn die ausläuft, bliebt meist nichts anderes übrig als bei der bisherigen oder einer anderen Bank die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung auszuhandeln.
Im Allgemeinen werden Hypotheken- oder Grundschuld-gesicherte Darlehen, sog. Ral-Darlehen, mit einer bestimmten Zinsbindung (heute oft 5 bis 15 Jahre), also einem „Festzins“ abgeschlossen. Während dieser Dauer sind Zins und Tilgung fest vereinbart, die Monatsraten bleiben konstant. Da aber nach Ablauf der Zinsbindung die Bankschuld meist noch nicht komplett getilgt ist, muss mit der Bank die Konditionen für die Anschluss-Finanzierung neu verhandelt werden.
Waren der bisherige Zinsen höher, wird sich der Darlehensnehmer freuen, denn er zahlt bei seiner Anschlussfinanzierung eine geringere Monatsrate - oder er vereinbart eine höhere Tilgung. Doch auch der umgekehrte Fall ist möglich: Bei höherem Zinsniveau wird es für den Immobilien-Eigentümer teurer.
Ist die eigene Bank zögerlich?
Von Seiten der Verbraucherschützer wird kritisiert, dass manche Banken ihren Kunden vor Ablauf der Zinsbindung nur zögerlich und eher unattraktive Konditionen für die Anschlussfinanzierung anbieten. Grund genug, dass Eigentümer, deren Zinsbindung bald ausläuft, schon frühzeitig auch bei der Konkurrenz nach einer Anschlussfinanzierung nachfragen. Auch Konditionen von Internet-Direktfinanzierern sind manchmal um einige Zehntel-Punkte günstiger – im Ergebnis sind das Summen, die im Laufe der Jahre einige tausend Euro Ersparnis ausmachen können. Wer für die Anschlussfinanzierung allerdings die Bank wechselt, hat zusätzliche Kosten zu tragen: einmal für eine wirklich neue Grundschuld im Grundbuch zugunsten der neuen Bank oder eben für die Abtretung der Grundschuld von der bisherigen Bank an die neue.
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