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Montag, Mai 26, 2008

Wenn nicht die Katze, sondern der Dieb durch die Klappe kommt

Möchte man es seiner Katze leichter machen, einfach mal das Haus zu verlassen und einen Spaziergang durch die Nachbarschaft zu unternehmen, muss beim Einbau der Katzenklappe mehr als nur der Komfort für den Stubentiger im Vordergrund stehen. Die Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden. Erleichtert eine Katzenklappe Einbrechern den Zugang zum Haus, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben wie jetzt das Amtsgericht Dortmund entschied.

Einbrecher hatten in dem Fall die Klappe benutzt, um ins Haus zu gelangen. Der Katzendurchgang in 80 Zentimetern Höhe kam ihnen gerade recht, um das Fenster zu öffnen. Für die Richter war es völlig unerheblich, dass die Diebe einen Gegenstand benutzen mussten, um an die Verriegelung zu gelangen. Aufgrund grober Fahrlässigkeit, die durch die Katzenklappe gegeben sei, müsse die Versicherung nicht zahlen. (Aktenzeichen: 433 C 10580/07)

Posted by Andre on 05/26 at 11:29 AM
Hausratversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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