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Montag, März 16, 2009

Wer muss wen auf was hinweisen?

Eine deutsche Staatsbürgerin wollte kurzfristig mit ihrem Sohn in die Vereinigten Staaten reisen. Aus diesem Grunde ließ sie sich wenige Tage vor dem Abflug beim Einwohnermeldeamt einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Als die Frau dann mit ihrem Sohn einchecken wollte, weigerte sich die Fluggesellschaft, sie und ihren Sohn mitzunehmen, denn mit einem vorläufiger Reisepass kann nicht ohne Ausstellung eines Visums in die USA eingereist werden. Dies erfuhr die Bürgerin aber erst von der Fluggesellschaft. Hätte sie einen ebenfalls erhältlicher Expressreisepass beantragt, wäre ihr dieses Missgeschick erspart geblieben. Mit dem nachträglich ausgestellten Expressreisepass konnten die Frau und ihr Sohn die Reise vier Tage später dann doch noch antreten.

Auf Grund dieses Ereignisses verklagte die Frau die Behörde für entgangene Urlaubsfreuden und zusätzliche Aufwendungen auf Zahlung von knapp 5.000 Euro. Sie rechtfertigte die Klage damit, dass man sie beim Einwohnermeldeamt über die Unterschiede der beiden Personaldokumente hätte aufklären müssen.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Die Bamberger Richter wie zuvor auch das angerufene Coburger Landgericht wiesen die Klage als unbegründet zurück. Zum einen war schon nicht festzustellen, dass die Klägerin den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamts ihr Reiseziel genannt hatte und nur dann hätte eine Hinweispflicht bestanden. Außerdem bestehe ein Schadensersatzanspruch selbst dann nicht, wenn das Amt nach dem Reiseziel hätte fragen müssen. Denn es ist selbstverständlich Sache des Reisenden, die notwendigen Informationen über Einreisebestimmungen einzuholen und sich rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.
Da die Klägerin dies unterließ, handelte sie grob fahrlässig und hat für die Folgen selbst einzustehen.

Fazit
Eigenverantwortlichkeit hilft weiter. Um Einreisebestimmungen sollte man sich rechtzeitig vor der Abreise kümmern.

(LG Coburg, Urteil vom 7. Januar 2008, Az: 14 O 652/07; OLG Bamberg, Urteil vom 12. Januar 2009, Az: 4 U 36/08; rechtskräftig)

Posted by Saskia on 03/16 at 07:36 AM
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