WestImmo Kunden werden an Bad Bank weitergeleitet
Seit gut vier Jahren haben unzählige Darlehensnehmer eine unheimlich große Angst davor, dass ihre Baufinanzierung vom Darlehensgeber verkauft bzw. an eine andere Bank oder an einen Finanzinvestor weitergereicht werden könnte. Damals strahlte die ARD in ihrer Sendung „Monitor“ einen Beitrag zum Thema Darlehensverkauf aus, mit welchem sie Angst und Schrecken verbreitete. Der schlecht recherchierte Beitrag lies vermuten, dass man als Darlehensnehmer in solch einem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zwangsvollstreckung bzw. eine Zwangsversteigerung in Kauf nehmen muss.
Derzeit ist die Angst vor derartigen Zwangsversteigerungen wieder besonders groß. Tausende von Darlehensnehmern haben die Befürchtung, dass sie schon bald ihr Eigenheim verlieren könnten. Es geht um ehemalige Kunden der WestImmo bzw. der westdeutschen Immobilienbank. Das Tochterinstitut der West-LB wird nämlich abgewickelt: Um die stark angeschlagene die Muttergesellschaft zu sanieren, wurde die Baufinanzierungssparte in eine Bad Bank ausgegliedert.
Die betroffenen Darlehensnehmer wurden bereits schriftlich informiert. Viele der Darlehensnehmer wissen jetzt nicht, was sie tun sollen. Dabei brauchen all diejenigen, die ihr Darlehen ordnungsgemäß bedienen, überhaupt keine Angst zu haben. So leicht gestaltet sich die Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren nämlich gar nicht. Nur wenn ein Darlehensnehmer mit mehreren Darlehensraten überfällig ist und dabei einem vergleichsweise hohen prozentualen Betrag (im Verhältnis zur ursprünglichen Darlehenssumme) an überfälligen Geldern angehäuft hat, kann eine Bank diesen Schritt gehen.
Alles in allem haben die WestImmo Kunden derzeit nichts zu befürchten – zumal hinter der Bad Bank kein aggressiver Finanzinvestor steckt. Wie die „Südwest Presse“ schreibt, wird die „Erste Abwicklungsanstalt“ (so der Name der Bad Bank) vom Bund, dem Land NRW sowie den Sparkassen Nordrhein-Westfalens getragen.
Eine vorzeitige Kündigung entsprechender Immobiliendarlehen ist übrigens nicht möglich: Die im Darlehensvertrag festgehaltenen Bedingungen gelten weiterhin - im Übrigen auch für den neuen Vertragspartner. Deshalb ist auch nicht zu befürchten, dass Zinssätze oder andere Vertragsmodalitäten verändert werden - dazu ist die Bad Bank nicht berechtigt.
