Wichtig: Tierhalterhaftpflichtversicherung
Wenn Herrchen und Frauchen in den Urlaub fahren, Hunde im Hotel aber nicht willkommen sind, muss Waldi entweder in die Hundepension oder er wird dem netten Nachbarn anvertraut. Das klingt nach einer einfachen Lösung. Doch gerade bei der Nachbarschaftshilfe in Sachen Hund sollten sowohl Halter als auch Hüter darauf achten, dass sie ausreichend versichert sind. Hört der Vierbeiner nicht auf das Ersatz-Herrchen und verursacht einen Schaden, entpuppt sich ein solcher „Fehltritt“ bisweilen als sehr teuer.
„Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder mit Vertrag auf den Familienhund auf, kann dies Konsequenzen haben“, mahnt die HUK-Coburg in einem Presserundschreiben. Beißt der Hund zu, etwa weil er beim Spaziergang nicht angeleint war, haftet der nette Nachbar. Die Kosten summieren sich schnell, angefangen beim Schmerzensgeld über einen möglichen Verdienstausfall bis hin zu den Heilbehandlungskosten. „Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat“, so die Assekuranz, „durch sie ist er in jedem Fall kostenfrei mitversichert.“
In den Bundesländern Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist eine solche Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde ab sechs Monaten inzwischen bereits Pflicht. Auch Halter sogenannter Listenhunde müssen nachweisen, dass sie versichert sind. Hat sich der Hundebesitzer nicht um eine solche Police bemüht, lohnt ein Blick in die eigene private Haftpflichtversicherung, ob das Hüten fremder Hunde im Leistungskatalog berücksichtigt wird. Bei vielen Verträgen sei das der Fall, sofern keine Hundehalterhaftpflichtversicherung existiert, schreibt die HUK-Coburg. Die Tierhalterhaftpflicht springt übrigens auch dann ein, wenn der Nachbar vom Hund gebissen wird oder das Tier im Haus für Chaos sorgt.
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