Wie ist das mit dem Barwert beim Rückkauf?
Ob Privatperson oder selbständiger Kaufmann mit eigenem Betrieb - wer vorzeitig und vor Ablauf des Schlussalters eine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen will, der sollte sich zuvor über die aktuelle Höhe des dem Versicherungsnehmer zustehenden Rückkaufswertes (= Barwert) informieren lassen.
Da es immer wieder unterschiedliche Auffassungen gibt, welche Barwert-Berechung die richtige ist und welcher Betrag als korrekte Auszahlung gilt, kann es durchaus sein, dass gar die Bundesversicherungsaufsicht für Finanzdienstleistungen (www.bafin.de) zur Schlichtung angerufen werden muss.
Leider brachte auch das Urteil aus einem der jüngsten Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof keine Erkenntnis dazu, wie sich zweifelsfrei und konkret die jeweilige Rückkaufshöhe darstellt. Somit fehlt weiterhin ein entsprechendes Grundsatzurteil zu diesem Thema. Im strittigen Fall vor dem BGH kam es zu einem Vergleich zwischen dem Kläger und seiner Versicherung, weil die Richter nicht entscheiden wollten. Doch auch ein Vergleich zeigte, dass sich nach juristischer Prüfung des Einzelfalls eine Klage lohnen kann, um den Versicherer Paroli zu bieten und bessere finanzielle Tatsachen für den Versicherten zu schaffen.
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