Wird die Rolex in Neapel geraubt, muss die Versicherung zahlen
Eine goldene Rolex am Handgelenk ist in einer Stadt wie Neapel sicherlich keine allzu gute Idee angesichts der Statistiken der dortigen Polizei. Das bekam ein Kölner hautnah zu spüren. Lange dauerte der Einkaufsbummel nicht und schon zog jemand am Armband, bis es schließlich riss. Nun muss die Versicherung zahlen, sagt das Oberlandesgericht Köln. (Aktenzeichen 9 U 26/05)
Die Hausratversicherung des Opfers hatte sich erst dagegen gewehrt, den Schaden in Höhe von immerhin 8250 Euro zu begleichen. Sie wertete das Verhalten des Betroffenen als grob fahrlässig. Das sahen die Richter anders. Der Mann war in Begleitung von einheimischen Ortskundigen auf einer belebten Einkaufsstraße unterwegs und wurde vom Täter mehrere Meter gezogen. Diese Gewaltanwendung belege, dass es sich um einen Raub handele, nicht aber um einen Trickdiebstahl.
Zudem habe sich der Mann nicht auf abgelegenen Straßen Neapels aufgehalten oder sei gar nachts spazieren gegangen. Der Rolex-Besitzer habe daher keinesfalls die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht gelassen.
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