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Freitag, September 12, 2008

„Wohn-Riester“: Ansprüche online berechnen

Der „Wohn-Riester“ wird bald Realität: In Zukunft können Guthaben aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums herangezogen werden. Die jüngst vom Bundestag beschlossene Eigenheimrente sieht dabei ausdrücklich die Nutzung sowohl der vom Vertragsinhaber geleisteten Einzahlungen als auch der Zulagen vor. Insbesondere Familien profitieren von der Eigenheimrente: Wer Kinder erzieht, bekommt über die Grundzulage in Höhe von 154 Euro auch eine Kinderzulage über 185 Euro jährlich ausbezahlt. Nachwuchs, der erst in diesem Jahr zur Welt gekommen ist, lohnt sich dabei doppelt: Für nach dem 31.12.07 geborene Sprösslinge erhalten deren Eltern 300 Euro im Jahr.

Die Landesbausparkasse LBS stellt (angehenden) Bauherren nun einen kostenlosen Service im Internet zur Verfügung, mit dem der individuelle Anspruch aus der Riester-Rente errechnet werden kann. Der interaktive Rechner steht unter www.eigenheim-renten-rechner.de kostenfrei zur Verfügung. Das Tool ermittelt anhand der vom Nutzer getätigten Eingaben, die Alter, Beruf, Einkommen und Wohnort sowie weitere Details betreffen, wie groß die Vorteile aus dem Wohn-Riester ausfallen.

Wer seinen Vorsorgevertrag zur Immobilienfinanzierung nutzt, muss die entnommenen Beträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase (die bei Riester-zertifizierten Verträgen nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen darf) wieder zurückführen. Geschieht dies nicht, müssen Rentner mit einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt im Ruhestand rechnen: Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert und demnach in der Auszahlungsphase in voller Höhe dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Werden die Vertragsguthaben zur Hypothekentilgung genutzt, werden die Guthaben fiktiv weitergeführt und mit zwei Prozent im Jahr verzinst.

Posted by Stefan on 09/12 at 08:59 AM
GeldanlageHaus & BauImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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