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Dienstag, Oktober 07, 2008

Wohn-Riester: Auch ohne Einkommen Prämien sichern

Die neu verabschiedete Eigenheimrente, in den Medien umgangssprachlich und in Anlehnung an ihren Schöpfer häufig als „Wohn-Riester“ bezeichnet, bietet insbesondere Familien eine signifikante Entlastung. Die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge zur Immobilienfinanzierung zu nutzen, verbessert die Bedingungen für den Einzug in die eigenen vier Wände deutlich. Die Zulagen stellen einen Ersatz für den Wegfall der Eigenheimzulage im Jahr 2006 dar: Wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, erwirbt den Anspruch auf die Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich. Darüber hinaus gewährt der Fiskus weitere 185 Euro pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind – wurde der Nachwuchs erst nach dem 31.12.07 geboren, zahlt der Staat sogar 300 Euro im Jahr.

Familien mit Kindern, bei denen ein Elternteil nicht erwerbstätig ist, können indes ebenfalls die volle Kinderzulage und zweimal die Grundzulage vereinnahmen. Wer kein eigenes Einkommen generiert, kann durch die Einzahlung des Sockelbetrages – sechzig Euro im Jahr – die Zuschüsse in voller Höhe vereinnahmen. Für den nicht erwerbstätigen Partner können so mit einer Eigenleistung in Höhe von fünf Euro monatlich mehrere hundert Euro im Jahr anfallen, sofern entsprechend viele Kinder erzogen werden.

Die Entnahme der Mittel aus einem Riester-Vertrag ist grundsätzlich mit der Pflicht zur Rückzahlung bis zum Beginn der Rentenphase verbunden. Wer allerdings keine ausgeprägte Erwerbsbiographie vorzuweisen hat, muss sich um diesen Umstand nach jetziger Sachlage keine weiteren Gedanken machen – die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter führt bei Empfängern ohne hohes eigenes Einkommen nicht zu einer negativen Steuerschuld.

Posted by Stefan on 10/07 at 08:41 AM
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