Wohn-Riester: immer noch keine Gesetzesverabschiedung
„Riestern“ ist derzeit sehr angesagt. Zunehmend mehr Menschen erkennen die Bedeutung der privaten Altersvorsorge und entscheiden sich deshalb für den Abschluss einer Riester-Rente. In den vergangenen zwei Jahren sollen rund zwei Millionen Riester-Verträge abgeschlossen worden sein. Viele der Riester-Sparer wissen noch gar nicht, dass sie später einen Teil ihrer Riesterrücklagen für die Baufinanzierung verwenden dürfen. Noch dieses Jahr soll ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden.
Der „Wohn-Riester“ soll es erlauben, Teile des gesparten Kapitals zu entnehmen und dieses als Eigenkapital bei der Immobilienfinanzierung einzusetzen oder es zur Tilgung zu verwenden. Auf diese Weise soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, leichter den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen. So gesehen soll der Wohn-Riester als Ersatz für die Eigenheimzulage dienen, die im Jahr 2005 abgeschafft wurde.
Allerdings ist man sich in der Politik über die Einzelheiten der Riester Bauförderungen immer noch nicht einig. Die Idee, eine staatliche Förderung der Altersvorsorge mit der Immobilienfinanzierung zu vereinen, lässt sich nicht gerade einfach umsetzen. Es ist vor allem der hohe Verwaltungsaufwand, der einigen Politikern Sorgen bereitet. Des Weiteren sieht das Riester Konzept eine nachgelagerte Besteuerung vor. D.h. die eingezahlten, bisher unversteuerten Beiträge müssen bei Eintritt in den Ruhestand versteuert werden. Fraglich ist jedoch, ob sich die Riester Sparer dann in der Lage befinden, die Steuerlast aufzubringen. Deshalb zweifeln zunehmend mehr Experten darüber, ob das entsprechende Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
In der „WELT ONLINE“ war gestern zu lesen, dass zwischen Union und SPD immer noch Meinungsverschiedenheiten bestehen, so dass völlig unklar ist, wann das Gesetz verabschiedet wird. Fest steht jedoch, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres Gültigkeit erlangen wird.
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