Wohn-Riester: Junge Bauherren profitieren besonders
Die neue Eigenheimrente bietet nach Einschätzung von Experten insbesondere jungen Bauherren neue Möglichkeiten und hilft, die Last einer Immobilienfinanzierung zu schultern. Grund für den altersabhängigen Nutzen des „Wohn-Riesters“ ist die Pflicht der Inhaber von staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, zum Zwecke der Eigenheimfinanzierung entnommene Vertragsguthaben rechtzeitig zum Beginn der Rentenphase wieder zurückzuführen. Wer bei Beginn eines Finanzierungsvorhabens, das sich leicht über einen Zeitraum von 20 oder 30 Jahren erstrecken kann, bereits das vierzigste Lebensjahr vollendet hat, kann durch die neue Regelung nur bedingt profitieren, da im Anschluss an die Rückzahlung der Hypothek nicht mehr genügend Zeit zur Verfügung steht, um den Vertrag vollständig anzudienen. Aus diesem Grund sollten ältere Bauherren die Eigenheimrente nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine schnelle Tilgung realistisch ist.
Werden die entnommenen Mittel nicht rechtzeitig wieder in den Riester-Vertrag zurückgeführt, droht im Alter eine schmerzliche Versorgungslücke: Nicht nur steht keine private Zusatzrente zur Verfügung, mit der das bedrohlich abgesunkene Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden kann. Durch die nachgelagerte Besteuerung, die bedingt, dass in der Auszahlungsphase eines Riester-Vertrages die gesamte (im Falle der Entnahme zwecks Baufinanzierung fiktive) Rente besteuert wird, kann im schlimmsten Fall eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt und damit ein lebenslänglicher finanzieller Engpass entstehen.
Die Eigenheimrente wurde im Sommer von der Bundesregierung beschlossen und ermöglicht ab dem Jahr 2010 die Entnahme von Einzahlungen in staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge zur Tilgung von Immobilienkrediten. Der Fiskus gewährt dabei eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich sowie eine Kinderzulage über 185 bzw. 300 Euro.
