Wohngebäudeversicherung – auch Rohrleitungen sind versichert?
Rohrleitungen unter Putz sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für jeden Hausbesitzer gibt es aber die Möglichkeit, seine unter Putz verlegten Leitungsrohre über die Leitungswasserversicherung abzusichern. Schäden die durch Leitungsrohre entstehen sind meist mit viel Ärger, viel Arbeit und hohen Kosten verbunden.
Oft sind die Schadensquellen nicht sofort zu finden und ohne einen Fachbetrieb wird der Schaden nicht behoben werden können. Ein Einsatz ohne professionelle Geräte ist meist nicht möglich, da zum Beispiel alleine über Tage die betroffenen Räume getrocknet werden müssen. 10.000 Euro Schadenssumme sind keine Seltenheit und der Hausbesitzer müsste ohne Versicherungsschutz die Schadenssumme aus der „Haushaltskasse“ bezahlt.
Die Wichtigkeit einer Leitungswasserversicherung kann man schon an der Unbeliebtheit bei den Versicherungsgesellschaften erkennen. Diese Sparte macht regelmäßig Verluste. Bei einem Leitungswasserschaden wird der Versicherungsnehmer meist von der Gesellschaft gekündigt, denn viele wissen, dass wenn ein Leitungsrohr erst anfängt Ärger zu machen, es oft nicht bei nur einem Schaden bleibt.
Natürlich haben beide Parteien (Versicherer und Versicherungsnehmer) im Schadensfall ein Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung wird es jedoch oft schwer eine neue Versicherung zu finden, denn die Versicherungsgesellschaften fragen immer nach, wer gekündigt hat und ob es Vorschäden gab. Bei Angabe von Vorschäden erfolgt in vielen Fällen die Ablehnung des Antrages.
Sollte der Hausbesitzer trotzdem eine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss der Leitungswasserversicherung wünschen, hilft nur hartnäckig bleiben, verschiedene Versicherer anfragen und eventuell mit einer Selbstbeteiligung einverstanden sein.
Auf jeden Fall sollten immer die Vorschäden angegeben werden, denn im Schadensfall ist der Versicherer bei Nichtangabe aus der Leistung.
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