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Mittwoch, Oktober 24, 2007

Wohngebäudeversicherung

Schäden, die durch unterschiedliche Unwetter, Feuer und Leitungswasser entstehen können, haben meist erhebliche finanzielle Konsequenzen. Um im Schadensfall vor den Folgen wie zum Beispiel Reparaturarbeiten bis hin zum Verlust des Hauses ausreichend abgesichert zu sein, ist eine (Wohn)-Gebäudeversicherung für Haus- bzw. Wohnungseigentümer unumgänglich.

Das eigene Zuhause ist einigen Risiken ausgesetzt. Beispielsweise ist es möglich, dass während eines Gewitters ein Blitz in das Wohnhaus einschlägt und so das Dach beschädigt oder ein starker Sturm das Dach des Hauses abdeckt. Tritt solch ein Fall ein, kann es oft kostspielig werden. Die Wohngebaeudeversicherung bewahrt den Hausbesitzer vor derartigen finanziellen Folgen, die durch Gefahren wie

  • Sturm/Hagel,
  • Leitungswasser,
  • Brand, Blitzschlag oder
  • Rohrbruch

an dem Wohnhaus entstehen können.

Wird die Wohngebäudeversicherung für eine Dauer von über fünf Jahren abgeschlossen, kommt es zu einer beitragsfreien Mitversicherung der Feuer-Rohbauversicherung. Diese schützt ein noch unfertiges Haus während der Bauphase, bis es bezugsfähig ist, das heißt höchstens 18 Monate nach Fertigstellung des Hauses.

Falls es vom Kunden erwünscht wird, können ebenfalls weitere Elementarschäden gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden, um bei Naturkatastrophen, wie beispielweise Erdbeben oder Überschwemmungen, versichert zu sein. Allerdings muss der Kunde dafür eine gesonderte Prüfung zur Versicherbarkeit des Risikoortes hinnehmen.

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, hat der Kunde Anspruch auf die folgenden Leistungen- wobei die Leistungen von Versicherung zu Versicherung variieren. Bei einem Totalschaden, wie zum Beispiel durch Brand, wird der ortsübliche Neubauwert des Wohnhauses ersetzt und ermöglicht damit den Wiederaufbau. Bei einem Teilschaden,  wie zum Beispiel durch Sturm oder Leitungswasser, werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen.

Überdies werden die im Zusammenhang mit einem Schaden entstandenen versicherten Kosten, wie beispielsweise Aufräumungskosten ersetzt.

Posted by Sabine on 10/24 at 02:35 AM
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