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Dienstag, Oktober 07, 2008

Wohnungsbauprämie: Nur nichts überstürzen

Seit einigen Wochen rühren die Bausparkassen wieder vermehrt in der Werbetrommel. Die Bausparanbieter zielen darauf ab, das Jahresendgeschäft in Schwung zu bringen. Aus den Werbetexten und Pressemitteilungen geht hervor, dass sich die Anbieter vor allem auf die Wohnungsbauprämie konzentrieren und gezielt junge Menschen ansprechen. Diese sollen ihren Bausparvertrag noch in diesem Jahr abschließen, um sich die Wohnungsbauprämie zu sichern.

Gleich mehrere Bausparkassen weisen darauf hin, dass die Wohnungsbauprämie nur noch dieses Jahr frei erhältlich ist. Wer seinen Bausparvertrag nach dem 1. Januar 2009 abschließt, kommt nur noch dann in den Genuss der Förderung, wenn er das gesparte Kapital oder das Darlehen auch tatsächlich für eine wohnwirtschaftliche Verwendung einsetzt – hierzu zählt zum Beispiel der Immobilienerwerb oder die Modernisierung einer Immobilie.

Als Verbraucher muss man trotzdem nichts überstürzen und auf den letzten Drücker einen Bausparvertrag abschließen. Die neue Regelung gilt nämlich nur für Bausparer, die bei Abschluss ihres Bausparvertrags älter als 25 Jahre sind. Jüngere Bausparer sind von dieser Regelung vorerst nicht betroffen und können auch noch im nächsten Jahr einen Bausparvertrag abschließen und die Wohnungsbauprämie ohne wohnwirtschaftlichen Verwendungszweck erhalten.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Wohnungsbauprämie fast ausschließlich von sehr jungen Menschen wie zum Beispiel Auszubildenden in Anspruch genommen wird. Der Erhalt ist nämlich nur dann möglich, wenn man die Einkommensgrenze von 25.000 Euro nicht überschreitet. Aus diesem Grund können die meisten Bausparer die Wohnungsbauprämie nur für den Zeitraum der Ausbildung in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Ausbildung verfügen sie meist über ein höheres Einkommen, so dass ihr Anspruch verfällt.

Posted by Jochen on 10/07 at 01:39 PM
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