Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Donnerstag, Mai 29, 2008

Württembergische und Badische Versicherung mit Bestandsanpassung zum VVG

Versicherungsgesellschaften haben die Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen worden sind, nun auch an das neue Versicherungsvertragsgesetz, dem VVG, anzugleichen. Anstelle einer Bestandumstellung hat die Württembergische und Badische Versicherung-AG (WÜBA) eine Bestandsanpassung beschlossen. Die WÜBA wollte für ihre Kunden und Vermittler unter erträglichem Aufwand die Bestandsanpassung durchführen. Somit bekommen die Versicherungskunden einen Nachtrag zu ihrem Policenvertrag mit den für ihre Versicherung entsprechenden Veränderungen. Dort werden dann auch die abzuändernden Regelungen genauer beschrieben. Darüber hinaus werden auch die zusätzlichen Bestimmungen erläutert, allerdings nur die für den Vertrag relevanten und folglich auch rechtlich wirksamen. Überwiegend sind das Regelungen in Bezug auf die Obliegenheiten, aber es gibt auch Verweise auf weitere gesetzliche Änderungen, die für die Verträge entscheidend sein könnten. Beispiele dafür sind der Wegfall des Alles-Oder-Nichts Prinzips oder die Verzinsung der Entschädigung. Schon letztes Jahr hatte die WÜBA erklärt, dass für Schadensfälle, die nach dem 1. Januar 2008 eintreten, die für die Kunden besseren Regelungen zugrunde gelegt würden.

Posted by Saskia on 05/29 at 08:52 PM
News • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?