Zahnersatz – wenn der Zahnarzt zahlen muss
Der Patient eines Zahnarztes aus Sonderhausen hatte das Pech, dass sein erst vier Wochen alter Zahnersatz beschädigt wurde. Aus Unzufriedenheit mit der Leistung seines Zahnarztes suchte er einen anderen Zahnspezialisten auf, wo er die Beschädigung beheben ließ. Im Anschluss daran verlangte er von seinem früheren Zahnarzt die Zurückzahlung der von ihm geleisteten Zahlung. Die Krankenkasse hatte nämlich nicht die gesamten Kosten übernommen, so dass er gut 1.200 Euro Eigenanteil leisten musste.
Sein früherer Zahnarzt sträubte sich vor der Zahlung, so dass sich beide Parteien wieder vor Gericht zu sehen bekamen. Das Amtsgericht Sonderhausen hat für den Patienten entschieden. Der Zahnarzt muss seinem früheren Patienten den geleisteten Eigenanteil zurückerstatten. Dieses Gerichtsurteil zeigt auf, dass sich Patienten mit den Leistungen ihrer Ärzte nicht zufrieden geben müssen. Wenn es zu Pfusch kommt, können sie auf die Erstattung ihrer Kosten bestehen.
Der Fall zeigt aber auch auf, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mittlerweile tief in die eigene Tasche greifen müssen, wenn es um das Thema Zahnersatz geht. 1.200 Euro sind ein stolzer Betrag – nicht jeder Patient verfügt über solch hohe Rücklagen, um entsprechende Behandlungen in Anspruch nehmen zu können. Deshalb kann Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sowie auch zahlreichen Privatpatienten nur der Rat gegeben werden, Krankenzusatzversicherungen oder spezielle Versicherungen für einen möglichen Zahnersatz abzuschließen. Denn sollte eines Tages der Fall eintreten und ein entsprechender zahnärztlicher Eingriff erforderlich sein, so kann ein großer Teil der entstehenden Kosten aufgefangen werden.
Gerade in der heutigen Zeit, in der die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen immer weiter kürzen, wird der Abschluss von Zusatzversicherungen immer wichtiger. Schließlich sind die Zusatzversicherungen relativ günstig und können im Krankheitsfall dazu beitragen, den zu leistenden Eigenanteil teilweise oder sogar vollständig zu senken.
Krankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
