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Freitag, Juni 06, 2008

Zeckenbiss - Ein Unfall der besonderen Art

Das Wandern ist nicht nur des Müllers Lust, sondern auch die Lust vieler Deutscher in anderen Berufen und Jahrgängen. Spaziergänge in Wald und Flur sind erholsam, fördern das Wohlbefinden und stärken die Gesundheit. Doch eine Gefahr bleibt: in deutsche Fluren lebt die gefährliche Zecke, die Bakterien und Viren übertragen kann. Liegen einer privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde, kann der Zeckenbiss als Unfall gelten.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) macht zu Beginn der jährlich wiederkehrenden Zecken-Gefahr auf die Neuerung aufmerksam. Bisherige Verträge werden zugunsten des Versicherten jedoch nicht wie nebenbei auf die neuen Bedingungen umgestellt. Der umfangreichere Versicherungsschutz muss verlangt werden, um im Schadensfall besser geschützt sein will.

Während einige Unternehmen seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zecken- und Mückenstichen als Unfälle anerkennen, hält sich die Mehrheit der Versicherer noch immer an die traditionelle Definition des Ereignis ‘Unfall’: ein “plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis”  ist Voraussetzung für einen Anspruch auf einen Unfall. Demnach gilt ein erkennbarer und oft auch schmerzhafter Wespenstich als Unfall, nicht aber ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss. Konsequenz: Nicht die Bakterien-Infektion Borreliose, nicht die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch die mögliche Rückenmarkserkrankung Myelitis als eine der drei schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, war Schadensereignis für einen Unfall. Folglich gibt’s auch kein Krankenhaustagegeld, keine finanzielle Einmal-Leistung und auch eine Rente durfte nicht erwartet werden.

Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Umstellung auf neuere Bedingungen fordern. Betroffene einer Erkrankung durch Zeckenbiss müssen in den meisten Fällen einer Infektion mit lebenslangen Krankheitsfolgen rechnen, die auch eine aufwändigere Lebensführung erzwingt. Doch allein die Versicherung reicht als Maßnahme nicht, auch eine FSME-Schutzimpfung ist indiziert, wenn in den Zecken-Monaten durch Feld, Wald und über Wiesen gezogen wird. Schließlich erkranken in Deutschland jährlich an die 100.000 Menschen an Borreliose.

Was aber tun, wenn ein Versicherer noch nicht soweit ist mit den neuen Bedingungen? Dann sollten auch Eltern mit mehreren Kindern in stark belasteten Zecken-Infektionsgebieten ihren Versicherungsagenten aufsuchen und dazu auffordern, dass durch höheren Beitrag in der privaten Unfallversicherung das Zeckenbiss-Risiko für alle Mitglieder der Familie aufgenommen wird.

Posted by wob. on 06/06 at 12:28 AM
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