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Montag, Februar 15, 2010

Zinsen sind Ausgabe und Aufwand…

Wer sich verschuldet, achtet meist auf den Preis, den er für die Nutzung von Geld oder Sachen zahlen muss. Dies ist umso mehr des Schuldners Pflicht, als die Laufzeit gleich über mehrere Jahre geht, ja länger als ein Jahrzehnt dauert. 

Aktuell liegen Kredite mit 12-15-jähriger Zinsbindung tatsächlich im Trend. Gut für Bauherren, die sich so das aktuelle Zinstief langfristig sichern können, auch wenn diese Art der Finanzierung effektiv etwas teurer wird. Was über Jahre als Klassiker galt, nämlich Immobilien-Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung, darf und wird sich derzeit mit dem momentanen Zinstief ändern. Denn wer den Zins unten weiß, der mag nicht daran denken, dass es in absehbarere Zukunft gleich mit höheren Zinsen erwischt. Und so planen die Käufer oder Bauherren von Immobilien langfristiger. Wer sich auf Tiefstand befindliche Kreditzinsen gleich 15 bis 20 Jahre sichert, ist einige Zeit vor einer Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen geschützt.

Macht ‘nen 40er mehr pro Monat!

Um sowohl für Gläubiger wie auch für den Schuldner ein partnerschaftliches, weil ausgewogenes und ausgleichendes Verhältnis zu finden, hat ein “Lafri-Kredit” dann aber auch einen leicht höheren Preis. Wer auf lange Zeit Kredite vergibt, der lässt sich dies dann auch mit einem Aufschlag bezahlen: So wird eine 15-jährige Laufzeit um rund 0,3 Prozentpunkte teurer als eine 10-jährige. Das nun macht bei einem Kredit über 150.000 Euro und längerer Planungssicherheit während all der 180 Monate Laufzeit 40 Euro zusätzlich pro Monat.

Kündigung nach zehn Jahren möglich

Wer eine lange Zinsbindung bevorzugt, der hat noch ein Vorteil auf seiner Seite. Da ist zum einen der tatsächlich günstige Zinssatz oder aber die Möglichkeit, nach 10 Jahren umzusteigen. Trifft nämlich die Vermutung nach steigendem Zinsniveau während der Laufzeit nicht zu, können Darlehen, für die 15- oder 20-jährige Laufzeit vereinbart wurden, nach zehn Jahren einmalig ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Das garantiert ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, auf dessen Anwendung auch die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung als finanzieller Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung nicht anfällt.

Posted by wob. on 02/15 at 07:59 PM
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