Zusatzversicherungen am Beispiel Sehhilfen
Haben Sie schon einmal über die Leistungen nachgedacht, die Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr gewähren? Die im Laufe der Jahre aus dem Leistungskatalog gestrichen und nicht mehr erneuert wurden? Die Sehhilfen sind davon zum Beispiel betroffen. Nachdem es erst keine Zuzahlung mehr für die Gestelle gab, fielen Jahre später auch die Zuzahlungen für die Brillengläser weg. Und jeder von einer Sehschwäche Betroffene weiß, wie wichtig gute Gläser in der richtigen Stärke sind, um eine Überanstrengung der Augen und die Folgen davon, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, zu vermeiden. Außerdem ist es ein Verlust an Lebensqualität, wenn nicht die richtigen Gläser in die Brille eingepasst sind oder das Gestell ganz und gar nicht den eigenen Wünschen entspricht, aber gekauft wurde, da für etwas Anderes kein Geld da ist.
Hier springen seit geraumer Zeit die privaten Zusatzversicherungen in die Bresche, die sowohl von den privaten Krankenversicherern als auch inzwischen von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Ein gravierender Unterschied besteht hier nicht zwischen den Kassen, wichtig ist allein, darauf zu achten, was in dem Vertrag eigentlich dann auch enthalten ist, und was nicht. Die Zuzahlungen zu den Brillengläsern und zu den Gestellen sind von Vertrag zu Vertrag anders geregelt. Manche leisten nur einen Beitrag zu den Gläsern, andere wiederum zu den Gläsern wie auch zu den Gestellen. Auch die Beträge, die übernommen werden sind unterschiedlich hoch gehalten und sollten unbedingt vor dem Abschluss eines Vertrages miteinander verglichen werden. Und auch die Zeitabstände der Zuzahlungen sind jeweils ganz verschieden geregelt. Manche zahlen zu den Gläsern in einem Abstand von einem Jahr bis zu drei Jahren etwas dazu oder die ganze Rechnung, andere bei Veränderungen in der Stärke. Aber auch die Veränderung der Stärke, ab der überhaupt gezahlt wird, ist unterschiedlich in den Verträgen niedergelegt. Die eine Versicherung bezahlt ab einer Veränderung von 0,25 Dioptrien, andere erst ab einer Stärkenänderung von 0,5 Dioptrien oder gar erst ab 1,0 Dioptrien.
Egal, was man nun eigentlich an Vertrag genau haben möchte für eine private Zusatzversicherung, wichtig ist es, die Verträge vor dem Abschluss genau zu lesen und mehrere angebotene Zusatzversicherungen im Bereich der Sehhilfen miteinander zu vergleichen. Wenn sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne mit unserem Fachwissen und unserer Kompetenz zur Seite!
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