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Donnerstag, Mai 29, 2008

Zuviel kassiert?! Verbraucherschützer contra Bausparkassen

Nur der Häuslebauer selbst ist älter als die Bausparkassen. Und so gibt es auch 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland, so die Statistik. Wer einen solchen abschließt oder abgeschlossen hat, dem verlangen oder verlangten Bausparkassen ein bis 1,5 Prozent der Bausparsumme als Gebühren.

Werden jedes Jahr mindestens drei Millionen Bausparverträge für den Kauf oder Bau einer Immobilie abgeschlossen, haben die Bausparkassen über Jahre mindestens sieben Milliarden Euro über Gebühren eingenommen.

Doch jetzt gelten Abschlussgebühren bei Bausparverträgen als rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. Eine Ansicht, die der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Ende Mai gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21 vertrat.

Strube im Beitrag: “Wir werden darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren und die Darlehenskosten bei Bausparfinanzierungen vom Markt genommen werden”, so Strube. Deswegen habe die Verbraucherzentrale bereits mehrere große Bausparkassen abgemahnt.

Milliarden für Bausparkassen

Zu Unrecht würden die Abschlussgebühren kassiert, womit auch auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen wird. Der nämlich urteilte in der Vergangenheit bereits mehrfach
zugunsten der Kunden, und das immer dann, wenn Dienstleistungen im grundlegenden Zusammenhang mit Bankgeschäften nicht im Auftrag des Kunden erfolgten.

Ein juristischer Grundsatzartikel von Anfang des Jahres vom Vorsitzende Richter des Bankensenats beim Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, stützt die Haltung der Verbraucherschützer. Demnach gilt für Abschlussgebühren bei Bausparkassen: “Ein solches Abschlussentgelt ist AGB-rechtlich unzulässig. Der
Vertragsabschluss als solcher und die Eröffnung des Bausparkontos sind keine Dienstleistung für den Kunden.”

Für den Zentralen Kreditausschuss, Vertretung auch der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen gilt als erste Haltung, dass dies Sache der einzelnen Kreditinstitute sei. Der Verband der Privaten Bausparkassen beruft sich dagegen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. In einer Stellungnahme fürs Fernsehen (Frontal21) heißt es, Abschlussgebühren seien in den Allgemeinen Bausparbedingungen vorgesehen und von der BaFin in diesem Sinne bestätigt und vom Bundeskartellamt genehmigten.

Vor gut 20 Jahren hat die Rechtsvorgängerin der BaFin solche Abschlussgebühren tatsächlich genehmigt. Für den Sprecher der Verbraucherzentrale NRW kein Grund, das beizubehalten: Damals hätten die Bausparkassen erkennen können, dass diese “Zusage” der BaFin keinen Rechtsgrund zur Ursache hat und somit als absurd gilt.

Ergebnis nach BaFin für die Bausparkassen: Ein Freifahrtschein zum Abkassieren gegeben.

Für die Bausparer Grund genug ihre Forderung nach Erstattung zu äußern.

Posted by wob. on 05/29 at 03:13 PM
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