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Letztes Update 04.01.2007 - 14:29:30
Gesetzliche Krankenkassen (25)
Sozialgesetzbuch V:
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.
Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
Man unterscheidet zwischen primären Trägern und den Ersatzkassen. Darüber hinaus gibt es noch einige Spezialkassen.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen belief sich Anfang des Jahres 2007 auf 242 verschiedene Krankenkassen.
Allgemeine Ortskrankenkassen,
Betriebskrankenkassen,
Ersatzkassen,
Innungskrankenkassen
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