Lexikon

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Unter Abtretung versteht man die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten (z.B. Darlehensgeber).
Im Bereich der Baufinanzierung kommen Abtretungen oft im Rahmen der Umschuldung vor. Dabei erübrigt eine Abtretung die Eintragung einer neuen Grundschuld in das Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers. Auch eine Teilabtretung von Grundschulden ist möglich sowie die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen oder Investmentfonds.
siehe auch Zession
Abschlussgebühr
Abschreibungen
Abstandsfläche
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Agio
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