Zu häufiges Falschparken kann die Fahrerlaubnis kosten
In den vergangenen Tagen sorgte ein Gerichtsurteil für Schlagzeilen und lieÃ? vor allem Autofahrer genau hinhören. Vor dem Verwaltungsgericht wurde verhandelt, ob zu häufiges Falschparken zum Entzug der Fahrerlaubnis berechtigt. Kläger war der betroffene Kraftfahrer, der unzählige â??Knöllchenâ?? gesammelt hatte und offensichtlich gegenüber den Verkehrsgesetzen kein Einsehen zeigte.
Die Vorgeschichte des Klägers ist simpel. Er nahm es sich heraus, seinen Pkw grundsätzlich dort zu parken, wo er wollte. Von auÃ?en betrachtet könnte man meinen, er habe sich sogar bewusst Parkmöglichkeiten gesucht, die Ã?rger mit den Behörden provozieren. So parkte er beispielsweise in Halteverboten oder sogar vor wichtigen Ausfahrten â?? ebenso scheute er nicht davor zurück, Radwege zu blockieren. Wie inzwischen bekannt wurde, beging er manchmal sogar mehrere dieser VerstöÃ?e nur an einem Tag.
Eines muss man dem Mann lassen: Er zweifelte die Bu�geldbescheide nicht an, die Knöllchen wurden bezahlt. Aber dennoch war sein Verhalten schlichtweg zu auffällig, sodass man sich auf der zuständigen Behörde mit der Frage befasste, ob so viele Verstö�e nicht einen Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit rechtfertigen. Diese Zweifel untermalte der Kläger mit weiteren Verstö�en, in deren Rahmen der Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sammelte.
Nach mehr als 150 registrierten Verstö�en sollte dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Er zog vor Gericht, wo er sich jedoch nicht behaupten konnte. Das Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg entschied, dass der Kläger keine Rücksicht auf die geltenden Verkehrsregeln nimmt und seine Fahrtauglichkeit somit ernsthaft angezweifelt werden muss. Dementsprechend soll ihm die Fahrerlaubnis nun entzogen werden. Das Urteil soll schon bald rechtskräftig sein und kann nicht angefochten werden.